Informationen zum Eichgesetz
Am 1. Januar 2015 treten das Mess- und Eichgesetz (kurz: MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (kurz: MessEV) in Kraft. Sie lösen damit das Eichgesetz (kurz: EichG) und die Eichordnung (kurz: EO) ab. Für die Verwender von Messgeräten und auch von Messwerten ergeben sich dadurch zum Teil neue Regelungen.
● Allgemeine Informationen: Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)
● Bayern: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
● Hessen: Hessische Eichdirektion
● Thüringen: Landesamt für Verbraucherschutz - Mess- und Eichwesen
● Baden-Württemberg: Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich unter 09734 / 93 49 533 oder per E-Mail info@waagen-kiesel.de gerne zur Verfügung.
● Allgemeine Informationen: Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)
● Bayern: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
● Hessen: Hessische Eichdirektion
● Thüringen: Landesamt für Verbraucherschutz - Mess- und Eichwesen
● Baden-Württemberg: Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich unter 09734 / 93 49 533 oder per E-Mail info@waagen-kiesel.de gerne zur Verfügung.